Unser Kontakt

Solar Direkt GmbH
Säuritzer Str. Ost 1
D-01906 Burkau

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Tel: +49 (0)35953 - 2994 0
Fax: +49 (0)35953 - 2994 69

Allgemeine Verkaufsbedingungen

AGB für den nicht-kaufmännischen Verkehr

AGB

Solar Direkt GmbH
Solar Direct Vertriebs GmbH
Solar Direct Produkt GmbH
für den nicht-kaufmännischen Verkehr
(Verkäufer ist Unternehmer – Käufer ist Verbraucher)

Stand: März 2010

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können
dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware
zusenden.

§ 2 Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen
Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das
Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche
schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist
von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto
zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung
zulässig.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 5 Tagen
nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem
jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren
Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns
nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in
zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des
nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits
vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt
nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem
Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug
gerät.
(3) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines
Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen
Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn
übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er
verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern . Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten
durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig
auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der
Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte
Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer
Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen
Ausfall.
(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller
erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das
Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort.
Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet
wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die
Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache
anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum
überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns
verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller
auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der
Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen
diese Abtretung schon jetzt an.
(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als
20 % übersteigt.
§ 7 G

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung
des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
(2) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller
gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile
für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des
Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine
Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn
sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen
Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben
wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag
erklären.
(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des
Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des
Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu
den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
(4) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden
Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer
gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden,
die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle
Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie
Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit
wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder
Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie.
Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit
beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur
dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsund Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(5) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht
werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft,
deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung
ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise
mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen
Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht.
Die in den Absätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit
die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Bei
Baumaterialien -sofern eingebaut- beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre. Diese Frist
gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche
aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 8 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG).
(2) Dem Besteller ist bei Auftragsbestellung bekannt, dass der Auftraggeber oder
deren Lieferant die Bauteile außerhalb des EU-Raumes bezieht. Deshalb sind Preise
auch nach Vertragsschluss freibleibend, wenn nicht ausdrücklich eine
Festpreisvereinbarung in schriftlicher Form geschlossen wurde. Wir behalten uns
deshalb das Recht vor, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder
kostenerhöhungen – insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen,
Materialpreisänderungen, Währungsschwankungen, Zölle, Frachtzuschläge oder
ähnliches – unserer zulieferer eintreten, insbesondere diese weiter zu brerechnen. Der
Besteller erhält auf Verlangen einen dementsprechenden Nachweis.
Sollte sich aufgrund der o.g. Veränderungen der Preis um mehr als 20% verändern,
steht jeder der Vertragsparteien ein Rücktrittsrecht zu, ohne dass aus dem Rücktritt
weitere rechtliche Folgen ableitbar wären. Dies trifft auch für Änderungen der
technischen Parameter bei nicht vorhandenen Materialverfügbarkeiten zu. Sollte das
bestellte Produkt zum Lieferzeitpunkt nicht lieferbar sein, können wir ein
vergleichbares Produkt mit einer Leistungsdifferenz Plus/Minus 20% zum vereinbarten
Ausgangswert liefern.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden
oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.